Tatbegehung

Tatbegehung
Tat|be|ge|hung, die; -, -en (Rechtsspr.): Ausführung einer Straftat: Insbesondere falle auf, dass die T. (= im Bereich der organisierten Kriminalität) zunehmend „hochaggressiv ...“ verlaufe (Welt 23. 4. 93, 1).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Dolus subsequens — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… …   Deutsch Wikipedia

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  • Vornahme — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorsatz (Recht) — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorsätzlich — Ein Vorsatz ist die konkrete Absicht, eine Handlung auszuführen. Der Begriff wird unter anderem in der Rechtslehre (auch dolus), in der Psychologie (auch Vornahme oder Implementierungsintention) und in der katholischen Beichte ( guter Vorsatz )… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorsatz (Deutschland) — Im deutschen Strafrecht beschreibt Vorsatz (dolus) den wesentlichen Teil des inneren Tatbestandsmerkmals. Im Groben stellt er den Tatentschluss dar. Zur Ermittlung von Rechtsfolgen, die strafbehaftete Handlungen nach sich ziehen, werden neben den …   Deutsch Wikipedia

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